Garantiebestimmungen / Garantieverlängerung

Garantiebestimmungen

STOBAG AG gewährleistet 2 Jahre Garantie auf alle Produkte (zusätzlich 3 Jahre auf Motoren und Steuerungen), deren Mängel nachweisbar auf Fabrikations-, Material- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Defekte oder fehlerhafte Teile werden dem Endkunden in der Garantiezeit kostenlos durch den STOBAG AG Fachpartner nach Absprache mit STOBAG AG repariert oder ersetzt. Kosten für Aus- und Einbau, Versandkosten sowie Anfahrts- und Reisespesen werden dem Fachpartner grundsätzlich nicht ersetzt. Ersetzte Teile werden zum Eigentum der STOBAG AG und müssen aufbewahrt und auf Verlangen an STOBAG AG retourniert werden.

Grundsätzlich von den Garantieleistungen ausgeschlossen sind Schäden sowie Folgeschäden durch/an:

  • Unsachgemässe Montage und / oder unterlassene oder falsche Pflege und Wartung
  • Unsachgemässe Inbetriebnahme und Bedienung
  • Übermässige oder nicht den ausgewiesenen Leistungsklassen (gemäss Produktspezifikation Leistungs- / Konformitätserklärung nach DIN EN 13561) entsprechende Nutzung
  • Nicht zweckbestimmte Nutzung
  • Fahrlässige oder mutwillige Zerstörung
  • Unsachgemäss eingestellte oder falsch installierte Steuer- / Automatik- oder Sensoriksysteme
  • Mechanische Beschädigungen durch unsachgemässen Transport oder Lagerung
  • Durch Dritte ausgeführte, nicht mit STOBAG AG abgesprochene Reparaturen
  • Verwendung von Fremdkomponenten oder Modifikationen am Produkt ohne Zustimmung des Herstellers
  • Äussere Einflüsse wie Feuer, Wasser, Laugen, Regen, Schnee, Sturm, überhöhte Windbelastung oder sonstige höhere Gewalt
  • Knickfalten, Weissbruch (helle, bei der Verarbeitung entstehende Streifen) und Welligkeiten, die den Wert und die Gebrauchstauglichkeit von Markisentüchern nicht reduzieren
  • Verschleiss
  • Glaselementen, Beleuchtungssystemen (inklusive Elektrokomponenten und Leuchtmittel), Batterien sowie Komponenten, die der normalen Abnutzung unterliegen (z.B. Tuch)
  • Für konfektionierte Markisentücher gelten die ITRS-Richtlinien.

Garantieverlängerung

  • STOBAG AG gewährt auf Fertigprodukte die Möglichkeit einer kostenlosen Garantieverlängerung von 3 Jahren, wobei innerhalb von diesen 3 Jahren auf ersetzte oder reparierte Teile kein weiterer Garantieanspruch besteht. Kosten für Aus- und Einbau, Versandkosten sowie Anfahrts- und Reisespesen werden dem Fachpartner grundsätzlich nicht ersetzt. Dieser verlängerte Garantieanspruch gilt unter den folgenden Voraussetzungen:
  • Der Endkunde muss das Fertigprodukt innerhalb von 90 Tagen nach Lieferung / Montage auf der STOBAG Website (via SERVICE – GARANTIE) mit der korrekten und vollständigen Endkundenadresse registrieren. Die Adressdaten dürfen von STOBAG AG für Produktinformations- und interne Marketingzwecke verwendet werden sowie dem STOBAG AG Fachpartner für Service- und Prozessoptimierung weitergeleitet werden
    – Die Adressdaten werden nicht an Dritte weitergegeben.
    – Die Verantwortung für den Erhalt der Garantiekarte liegt beim Fachpartner.
    – Bei missbräuchlichen Kontaktdaten erlischt die 3-jährige Garantieverlängerung.
  • Der Garantieanspruch gilt nur für STOBAG AG Originalprodukte, welche in einem lizenzierten STOBAG AG Produktionsbetrieb hergestellt wurden (Sonderanfertigungen ausgeschlossen).
  • Die Installation und Inbetriebnahme muss gemäss den Vorgaben durch einen ausgewiesenen STOBAG AG Fachpartner erfolgen (Montageanleitung liegt dem Produkt bei).
  • Elektrische Installationen müssen gemäss Vorgaben und landesspezifischen Richtlinien durch einen konzessionierten Elektriker erfolgen.
  • Vor dem erstmaligen Gebrauch muss der Käufer (Produktverwender) durch den STOBAG AG Fachpartner über die Bedienung und Wartung des Produktes instruiert werden (Anleitung liegt dem Produkt bei).
  • Unverzügliche Mängelüberprüfung und Abnahme des Systems durch den Käufer.
  • Der Garantieanspruch besteht nur für Schäden am jeweiligen Produkt.
  • Das Typenetikett am Produkt darf nicht entfernt oder abgeändert werden.
  • Bei einem allfälligen Mangel muss der STOBAG AG Fachpartner umgehend informiert werden, damit dieser den Garantieanspruch in erster Instanz beurteilen und das weitere Vorgehen (allfällige Materialprüfung / Beurteilung durch Hersteller) abklären kann. Daher kann nicht in jedem Fall umgehend entschieden werden, ob es sich um einen Garantiefall handelt.

Die STOBAG AG Garantieverlängerung um 3 Jahre ist eine freiwillige Herstellergarantie und erweitert die gesetzlich vorgeschriebene 2-jährige Gewährleistungspflicht kostenlos um 3 Jahre. Unabhängig von der gewährten Garantie bleiben die Ansprüche des Endkunden zum Verkäufer (STOBAG AG Fachpartner) im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung bestehen. Bitte beachten Sie für einen einwandfreien Betrieb unserer Produkte die Hinweise in der Bedienungsanleitung und bewahren Sie diese zusammen mit den Garantiebestimmungen auf.

Stand: Mai 2018